28. Februar 2022
Grundsätzlich sind die Risiken des Krieges, Streiks und Aufruhrs nach den Versicherungsbedingungen vom Deckungsschutz ausgeschlossen.
Somit besteht kein Deckungsschutz aus Schäden, verursacht durch eine der zuvor genannten Gefahren.
Grundsätzlich sind die von der USA und der Europäischen Union ausgesprochenen Sanktionen und Embargos zu Wirtschaft, Handel und Finanzen vom Deckungsschutz ausgeschlossen.
Somit besteht kein Deckungsschutz für einen Verstoß gegen die zuvor genannten Sanktionen und Embargos.
ACHTUNG! Da eine Überprüfung der ausgesprochenen Sanktionen im Einzelfall nur sehr schwer möglich ist bzw. die Situation der geltenden Sanktionen sich täglich ändern kann, empfehlen wir Ihnen aus Versicherungssicht dringend vor Abschluss eines Vertrages Ihren Vertragspartner zu überprüfen. Informieren Sie sich insbesondere über Ihre Kunden darüber, ob diese einen Russlandbezug haben (Ultimate Beneficial Owners (UBO)).
Grundsätzlich sind die Risiken des Krieges, Streiks und Aufruhrs nach den Versicherungsbedingungen vom Deckungsschutz ausgeschlossen. Diese Risiken können aber auf Anfrage für See- und Lufttransporte mitversichert werden oder sind bereits in laufenden Policen gedeckt.
Für Landtransporte besteht somit kein Deckungsschutz aus Schäden, verursacht durch eine der zuvor genannten Gefahren.
Für See- und Lufttransporte kündigen derzeitig vereinzelt die Versicherer für das Gebiet der Ukraine die Kriegs- und Streikklausel. Im Falle einer Kündigung entfällt der Deckungsschutz innerhalb von 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Mitteilung.
Grundsätzlich sind die von der USA und der Europäischen Union ausgesprochenen Sanktionen und Embargos zu Wirtschaft, Handel und Finanzen vom Deckungsschutz ausgeschlossen.
Somit besteht kein Deckungsschutz für einen Verstoß gegen die zuvor genannten Sanktionen und Embargos.
ACHTUNG! Da eine Überprüfung der ausgesprochenen Sanktionen im Einzelfall nur sehr schwer möglich ist bzw. die Situation der geltenden Sanktionen sich täglich ändern kann, empfehlen wir Ihnen aus Versicherungssicht dringend vor Abschluss eines Vertrages Ihren Vertragspartner zu überprüfen. Informieren Sie sich insbesondere über Ihre Kunden darüber, ob diese einen Russlandbezug haben (Ultimate Beneficial Owners (UBO)).
Grundsätzlich sind die Risiken des Krieges, Streiks und Aufruhrs nach den Versicherungsbedingungen vom Deckungsschutz ausgeschlossen.
Somit besteht kein Deckungsschutz aus Schäden, verursacht durch eine der zuvor genannten Gefahren.
Grundsätzlich sind die von der USA und der Europäischen Union ausgesprochenen Sanktionen und Embargos zu Wirtschaft, Handel und Finanzen vom Deckungsschutz ausgeschlossen.
Somit besteht kein Deckungsschutz für einen Verstoß gegen die zuvor genannten Sanktionen und Embargos.
Für eventuelle Fragen sprechen Sie uns gerne an.
W. Droege Assekuradeur GmbH
Die W. Droege Assekuradeur GmbH verfügt als Assekuradeur über eine langjährige Versicherungsexpertise insbesondere im Logistikbereich. Der Hauptsitz ist Hamburg. Niederlassungen befinden sich in Erfurt und Wien.